Was mache ich, wenn ich nach Ablauf meiner Krankschreibung weiterhin arbeitsunfähig bin?
Dann benötigen Sie eine Folgebescheinigung. Melden Sie sich bitte möglichst vor Ablauf der aktuellen Bescheinigung bei uns, damit wir die Verlängerung ärztlich prüfen und rechtzeitig ausstellen können. Auch die Folgebescheinigung wird bei gesetzlich Versicherten in der Regel elektronisch an die Krankenkasse übermittelt.