Rezepte, Überweisungen und Verordnungen im MVZ
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 2 Werktage. Grundvoraussetzung ist der aktuelle Versicherungsnachweis.

Verordnungen
Eine Verordnung stellt medizinische Leistungen wie Physiotherapie, häusliche Pflege, Transporte, Krankenhauseinweisungen oder Hilfsmittel ärztlich fest. Je nach Art brauchen wir unterschiedliche Angaben von Ihnen.
Überweisungen
Eine Überweisung schickt Sie zur Mit- oder Weiterbehandlung zu einem Facharzt. Wir brauchen dafür Fachrichtung und Grund Ihrer Anfrage, die endgültige Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt.
Rezepte
Angefragt werden können Kassenrezepte, Privatrezepte und BTM-Rezepte – vorausgesetzt, Ihre Gesundheitskarte ist im aktuellen Quartal eingelesen und es handelt sich um bereits bekannte Medikamente.
Verordnungen
Eine Verordnung stellt medizinische Leistungen wie Physiotherapie, häusliche Pflege, Transporte, Krankenhauseinweisungen oder Hilfsmittel ärztlich fest. Je nach Art brauchen wir unterschiedliche Angaben von Ihnen.
Kurzfristige und langfristige Verordnung
Eine kurzfristige Verordnung gilt zeitlich begrenzt, in der Regel für akute oder vorübergehende Beschwerden. Eine langfristige Verordnung wird bei chronischen oder dauerhaften Erkrankungen ausgestellt, gegebenenfalls mit besonderer Genehmigung durch die Krankenkasse.
Heilmittelverordnung (z. B. Physiotherapie)
Dazu gehören zum Beispiel Krankengymnastik, Lymphdrainage, Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Für eine neue Verordnung ist ein Arztkontakt erforderlich. Verordnungen erfolgen ausschließlich nach medizinischer Notwendigkeit. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, geben Sie das bitte bei Ihrer Anfrage an.
Häusliche Krankenpflege (HKP)
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:
Eine Erstverordnung gilt für 14 Tage, eine Folgeverordnung bis zu 28 Tage – in Einzelfällen (zum Beispiel beim Stellen von Medikamenten) auch länger.
Krankenbeförderung (Transportschein)
Ein Anspruch besteht in der Regel ab Pflegegrad 3. Für die Ausstellung benötigen wir:
Einweisung ins Krankenhaus
Für die Ausstellung benötigen wir:
Hilfsmittelverordnung (z. B. Rollator, Kompressionsstrümpfe, Toilettensitzerhöhung)
Bitte geben Sie genau an, welches Hilfsmittel benötigt wird, und nennen Sie die zugehörige Diagnose. Wir empfehlen, sich vorab im Sanitätshaus beraten zu lassen und die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels mitzubringen.
Überweisungen
Eine Überweisung schickt Sie zur Mit- oder Weiterbehandlung zu einem Facharzt. Wir brauchen dafür Fachrichtung und Grund Ihrer Anfrage, die endgültige Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage immer an, wohin (welche Fachrichtung bzw. welcher Arzt) und warum (Beschwerden bzw. Fragestellung) die Überweisung erfolgen soll. Ob und wie die Überweisung ausgestellt wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Gültigkeit
Überweisungen gelten quartalsübergreifend:
Die Überweisung gilt damit für die gesamte Behandlungsdauer, soweit sie vom ursprünglichen Behandlungsauftrag gedeckt ist.
Rezepte
Angefragt werden können Kassenrezepte, Privatrezepte und BTM-Rezepte – vorausgesetzt, Ihre Gesundheitskarte ist im aktuellen Quartal eingelesen und es handelt sich um bereits bekannte Medikamente.
Grundvoraussetzung für jede Rezeptanfrage: Ihre Gesundheitskarte (eGK) muss im aktuellen Quartal bei uns eingelesen sein.
Kassenrezepte
Kassenrezepte werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Wir sind verpflichtet, wirtschaftlich zu verordnen – in der Regel die günstigsten, gleichwertigen Medikamente. Wenn Sie ein Medikament nicht vertragen oder Wechselwirkungen bestehen, teilen Sie uns das bitte mit. Eine Kennzeichnung als „aut idem“ erfolgt nur nach ärztlicher Entscheidung und bei medizinischer Begründung.
Ihre bestellten Medikamente werden als E-Rezept auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert und können damit in der Apotheke eingelöst werden. Anfordern können Sie nur Medikamente, die bei uns bereits bekannt sind – neue Medikamente oder Therapieänderungen erfordern eine ärztliche Vorstellung. Nach einem Krankenhausaufenthalt werden Verordnungen zunächst ärztlich geprüft; bitte bringen Sie dafür immer Ihren aktuellen Entlassungsbericht mit.
BTM-Rezepte (Betäubungsmittel)
Bestimmte Medikamente, zum Beispiel starke Schmerzmittel, werden auf einem BTM-Rezept verordnet. Diese Rezepte werden nicht digital übermittelt und müssen persönlich in der Praxis abgeholt werden. Sie sind 6 Tage gültig und verlieren danach ihre Gültigkeit. Bei Verlust müssen Sie den Vorfall vollständig und nachvollziehbar darlegen (wie, wann, wo) – eine Ersatzausstellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Privatrezepte für gesetzlich Versicherte
Ein Privatrezept erhalten Sie für Leistungen oder Medikamente, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden – das kann auch bei gesetzlich Versicherten vorkommen, zum Beispiel bei bestimmten nicht erstattungsfähigen Medikamenten.
Rezepte für Privatpatientinnen und -patienten
Rezepte können derzeit nicht digital bereitgestellt werden und müssen in der Praxis abgeholt werden. Auch hier gilt: Anfordern können Sie nur bereits bekannte Medikamente, neue Medikamente oder Therapieänderungen erfordern eine ärztliche Vorstellung. Nach einem Krankenhausaufenthalt werden Verordnungen zunächst ärztlich geprüft; bitte bringen Sie Ihren aktuellen Entlassungsbericht mit.